AGB – Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bitte lies dir unsere AGB sorgfältig durch, bevor du dich für eine
Mitgliedschaft, Punktekarte oder ein Einzelticket entscheidest. Mit der
Inanspruchnahme einer unserer Dienstleistungen akzeptierst du unsere
AGB, welche rechtsverbindlich geprüft sind.
Vertragspartner ist die Ladies Pur GmbH und Co. KG (als Betreiberin des
Fitnessstudios Ladies Pur) im Folgenden „Studio“ genannt.
I. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche
Tarife/Dienstleistungen des Studios.
II. Vertragsschluss
Der Mitgliedsantrag/die Punktekarte/das Einzelticket stellen jeweils ein
rechtswirksames Angebot an das Studio dar, ausgerichtet auf den Abschluss
eines Mitgliedsvertrages/der Nutzung einer Punktekarte oder Einzeltickets. Der
jeweilige Vertrag kommt mit Unterzeichnung Mitgliedsvertrages durch das Studio
zustande bzw. durch Erwerb der Punktekarte oder des Einzelticket (Angebot und
Annahme).
IIIa. Mitgliedsbeitrag bei Mitgliedsvertrag
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag entspricht einem Dauerschuldverhältnis und wird
im SEPA-Lastschriftverfahren vom Studio eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet
dafür zu sorgen, dass das gewählte Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung
für die Belastung mit fälligen Beitragen und Gebühren aufweist.
Das Studio ist darüber hinaus berechtigt, den Lastschrifteinzug nach einer
erfolglosen Lastschrift zu beenden und hiervon erst wieder Gebrauch zu machen,
wenn das Mitgliedskonto keinen Rückstand mehr aufweist. Dies dient z.B. zur
Reduzierung/Vermeidung zusätzlicher Rücklastschriftgebühren. Für die Dauer
der Aussetzung ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen Beiträge bar vor Ort oder
mittels Überweisung zu leisten.
IIIb. Ruhezeiten bei Mitgliedsvertrag
Das Gesetz sieht keinen Rechtsanspruch auf eine Ruhezeit vor. Das
eingegangene Dauerschuldverhältnis ist ohne Unterbrechung zu führen. Sofern
das Studio aus Gründen der Kulanz eine Ruhezeit ermöglicht, liegt es im
Ermessen des Studios über welchen Zeitraum dies geschieht. Die gewährte
Unterbrechung führt in jedem Fall zu einer beitragspflichtigen Verlängerung des
Vertrages um den gewährten Zeitraum, sofern die Ruhezeit als beitragsfreie Zeit
gewährt wurde. Das Studio ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr
zu verlangen.
IIIc. Punktekarte/Einzelticket
Der vereinbarte Betrag ist in bar vor Ort zu leisten. Ist die Leistung in Anspruch
genommen ist die Inanspruchnahme einer weiteren nur durch erneuten Erwerb
einer Punktekarte oder eines Einzeltickets möglich.
IV. Verzug
Gerät das Mitglied mit dem monatlichen Mitgliedsbeitrag in Zahlungsverzug, ist
das Studio berechtigt, alle weiteren Zahlungen (unabhängig von abweichenden
Leistungsbestimmungen des Mitglieds) wie folgt zu verrechnen: Mahnkosten,
Rücklastschriftgebühren, Nebenkosten, Rechtsverfolgungskosten,
Verzugszinsen, mögliche Schadenersatzansprüche, ausstehende Beiträge,
aktuelle Beiträge. Bei Zahlungsverzug ist das Studio außerdem berechtigt, dem
Mitglied den Zugang zum Studio vorübergehend bis zum Ausgleich der
rückständigen Forderung zu untersagen und die Mitgliedschaft zu sperren.
V. Umsatzsteuer
Erhöht sich die Umsatzsteuer, wird der Mitgliedsbeitrag/die Punktekarte/das
Einzelticket im gleichen Verhältnis angepasst.
VIa. Zutritt Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält bei Vertragsbeginn eine Mitgliedskarte, die den Zutritt zum
Studio gewährt. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar. Der Verlust ist
unverzüglich dem Studio mitzuteilen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist
das Studio berechtigt, ein Aufwandsentgelt i.H.v. 10,00 € zu verlangen, sofern
der Verlust/die Beschädigung der Mitgliedskarte vom Mitglied verursacht wurde.
Das fehlende Verschulden ist vom Mitglied nachzuweisen. Im Falle der
unberechtigten Überlassung der Mitgliedskarte an Dritte ist das Mitglied zur
Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes i.H.v. von 200,00 € verpflichtet. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Studio
vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Entsteht dem Studio durch die unberechtigte Nutzung ein Schaden, haftet das
Mitglied für die hieraus entstehenden Schäden, soweit die Nutzung schuldhaft
herbeigeführt wurde. Ferner stellt das Mitglied das Studio gegenüber Dritten von
daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen frei.
VIb. Zutritt Punktekarte
Die Kundin erhält bei Erwerb der Punktekarte einen Zahlungsbeleg, der den
Zutritt zum Studio gewährt. Die Punktekarte ist nicht übertragbar. Im Falle der
unberechtigten Überlassung der Punktekarte an Dritte ist die Kundin zur Zahlung
eines pauschalen Schadenersatzes i.H.v. von 200,00 € verpflichtet. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Studio
vorbehalten. Weist die Kundin nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet die Kundin lediglich den nachgewiesenen Betrag.
VII. Nutzung des Studios
Die mit dem Studio eingegangene Mitgliedschaft/erworbene Punktekarte/das
erworbene Einzelticket berechtigt zur Nutzung/Inanspruchnahme der im Vertrag
benannten Flächen/Leistungen sowie des WC- und Duschbereiches. Die Nutzung
der vertraglich vereinbarten Einrichtungen ist zu den offiziellen/ausgewiesenen
Trainingszeiten möglich. Das Personal des Studios ist berechtigt, dem
Mitglied/der Kundin während der Nutzung des Studios Weisungen zu erteilen,
soweit dies zur Einhaltung der Hausordnung, dem Schutz der Einrichtungen
oder anderer Anwesenden geboten ist. Das Rauchen und „lautes“ Telefonieren
sowie der Verzehr mitgebrachter Speisen ist im gesamten Bereich des Studios
untersagt. In allen Trainingsräumen, Sauna- und Ruhebereichen sowie auf der
Terrasse ist die Nutzung von Glasflaschen untersagt.
VIII. Minderjährige
Die Nutzung des Studios richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz.
Minderjährigen unter 14 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist
der Aufenthalt im Studio bis 20 Uhr gestattet. Mitgliedern unter 18 Jahren ist es
generell untersagt, Fitness-Kraftgeräte zu nutzen sowie an Kursen
teilzunehmen, die dem unmittelbaren Kraftzuwachs dienen sollen.
IX. Mitgliedsdaten
Für die Entgegennahme von Mitgliedsanträgen/dem Erwerb von
Punktekarten/Einzeltickets ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu
erfragen. Diese Daten werden auch ausschließlich für die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des jeweils geschlossenen Vertrages zwischen
dem Studio und dem Mitglied/der Kundin genutzt.
Alle benannten Daten werden erhoben und genutzt, um das Mitglied/die Kundin
zu identifizieren, einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können und die
Zurverfügungstellung der Leistung zu ermöglichen. Zur eigenen Sicherheit des
Mitglieds/der Kundin fragen wir nach gesundheitlichen Problemen, sofern diese
ein Risiko im Rahmen der vereinbarten Nutzung darstellen können. Die
erhobenen Daten werden in der Mitglieds-/Stammdatenverwaltung MagicLine und
im Buchungsportal Eversports verarbeitet und lediglich zur Begründung,
Durchführung und Beendigung des geschlossen Vertrages genutzt.
Nach Beendigung/Abwicklung des jeweils geschlossenen Vertrages und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten werden diese
Daten gelöscht.
Ohne gesetzliche Grundlage werden diese Daten nur nach ausdrücklicher
Einwilligung durch das Mitglied/die Kundin an Dritte weitergegeben.
Das Studio steht darüber hinaus in einem Vertragsverhältnis zum Unternehmen
Inkasso MagicLine. Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Mitgliedes/der
Kundin von mehr als drei Monaten werden die personenbezogenen Daten und
Vertragsdaten an das Inkassounternehmen weitergeleitet.
X. Haftung
Das Studio schließt ein Haftung für Schäden bei Nutzung des Studios,
insbesondere z.B. bei Verlust/Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen,
anderen Gegenständen oder Geld aus. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Studios beruhen sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Studios beruhen. Im letzteren Falle der Haftung für
leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet das Studio nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag dem Studio nach
seinem Inhalt typischerweise auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Erfüllung das Mitglied/die Kundin regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung ist dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Beschädigungen durch das Mitglied/die Kundin am Studio
inkl. aller zur Nutzung zur Verfügung gestellter Gegenstände werden auf Kosten
des Mitgliedes/der Kundin erhoben und behoben, soweit das Mitglied/die Kundin
die Beschädigung zumindest fahrlässig bewirkt oder mitverursacht hat.
XI. Nutzungsausfall
Das Mitglied/die Kundin verzichtet auf Ansprüche durch eventuellen
Nutzungsausfall, sofern dieser durch Reparaturen und/oder Wartungsarbeiten im
Studio bzw. an den zur Nutzung zur Verfügung gestellter Gegenstände beruht.
XII. Kündigung/Änderung des Vertrages
Jede Kündigung und/oder Änderung des geschlossenen Vertrages, sofern im
Vorfeld keine Befristung vereinbart wurde, muss in Textform (Niederschrift oder
E-Mail) erfolgen. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang beim Empfänger
maßgeblich. Außerordentliche Kündigungen richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Der rechtzeitige und gesetzmäßige Nachweis des
Kündigungsgrundes obliegt dem Kündigenden. In besonderen Fällen ist das
Studio berechtigt eine Kündigung vorzunehmen, z.B. bei Nichteinhaltung der
Hausordnung oder vereinbarter Vertragsbestandteile.
XIII. Hausordnung
Das Mitglied/die Kundin bestätigt, die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu
haben und sich an die darin enthaltenen Regelungen zu halten.
XIV. Datenschutz
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz, zum Webauftritt (www.ladies-pur.de) oder bezüglich der Auskunft über die gespeicherten, personenbezogenen
Daten hat das Mitglied/die Kundin die Möglichkeit, telefonisch oder mittels einer
E-Mail an kontakt@ladies-pur.de Kontakt aufzunehmen.
XV. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein
oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie die übrigen
Bestimmungen unberührt.
XVI. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreit-
beilegungsgesetz
Die Ladies Pur GmbH und Co. KG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
XVII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Berlin.
Stand: 05/2025